Es muss zwischen nicht verschreibungspflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterschieden werden. Seit der Gesundheitsreform werden nicht verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Versicherte muss die Kosten komplett selbst tragen. Ausnahmefälle sind Kinder unter 12 Jahre, sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Auch Arzneien, die unverzichtbare Wirkstoffe für die Behandlung schwerer Krankheiten enthalten, können unter bestimmten Umständen durch die Krankenkassen erstattet werden. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen seit der Gesundheitsreform der freien Preisgestaltung ohne staatlich festgelegte Handelsspannen für den pharmazeutischen Großhandel oder Apotheken.
Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel liegt bei 10% des Preises, maximal jedoch bei 10,- € und mindestens bei 5,- €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von sämtlichen Zuzahlungen befreit.
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
Angestellte / Arbeitnehmer
Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Private Altersvorsorge
BerufsunfähigkeitsversicherungEin Service von ![]()
Wir stehen fast rund um die Uhr im Einzelchat Rede und Antwort.