In der Regel beträgt die maximale Verordnungsmenge von Heilmitteln pro Verordnungsblatt (Rezept) sechs Einheiten für die physikalische Therapie, sowie zehn Einheiten für die Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Ausnahmen sind bei schwerwiegenden Fällen möglich. Außerdem kann der Arzt bei einer längerfristigen Verordnung die Verordnungsmenge pro Rezept frei bestimmen.
Für verschiedene Diagnosegruppen sind Gesamtverordnungsmengen festgelegt. Bei Krankheiten mit kurzfristigem Verlauf werden i.d.R. einmal bis zu sechs Behandlungen verordnet. Bei Erkrankungen mit längerfristigem Verlauf sind es 20, 30 oder 50 Behandlungen. Die festgelegte Gesamtverodnungsmenge kann in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn dies medizinisch begründet und durch die Krankenkasse genehmigt wurde.
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
Angestellte / Arbeitnehmer
Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Private Altersvorsorge
BerufsunfähigkeitsversicherungEin Service von ![]()
Wir stehen fast rund um die Uhr im Einzelchat Rede und Antwort.