Die Gesetzliche Krankenversicherung » Häufige Fragen » Änderungen beim Zahnersatz

Was hat sich beim Zahnersatz geändert?

Seit 2005 bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen den Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung an. Das heißt, es ist zur Absicherung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigener Beitrag zusätzlich zum normalen Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Beitrag. Normale Kontrolluntersuchungen und Zahnbehandlungen sind davon nicht betroffen. Seit 2005 lässt sich der Zahnersatz auch privat abzusichern.


Vorteile der PKV

Freie Arztwahl

Optimale Behandlungsmethoden

Heilpraktikerleistungen

Zahnersatz

Freie Krankenhauswahl

Chefarztbehandlung

1- oder 2-Bett-Zimmer

Rückerstattung von Beiträgen

Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.

Krankenversicherung Studenten

Für wen lohnt sich die PKV?

Selbstständige / Freiberufler

Beamte

Anwärter / Referendare

Angestellte / Arbeitnehmer

Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Die Private Krankenversicherung (PKV)

Die Private Krankenzusatzversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Service & Kontakt

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