Mit einer Anwartschaftsversicherung behält sich der Versicherungsnehmer das Recht auf Wiederinkraftsetzung des vor der Anwartschaft bestehenden Versicherungsvertrages vor. Es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.
Beispiel: Jemand, der für mehrere Jahre ins Ausland geht, sollte gegebenenfalls neben seiner Auslandsreise-Krankenversicherung eine Anwartschaft bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Damit erwirbt er sich das Recht, nach seiner Rückkehr bei diesem Versicherer in einen Krankheitskostenvolltarif aufgenommen zu werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Es gibt zwei Formen der Anwartschaftsversicherung:
In beiden Fällen wird daher der Gesundheitszustand lediglich bei Beantragung der Anwartschaftsversicherung geprüft.
Eine Anwartschaftsversicherung kann beispielsweise in folgenden Situationen beantragt bzw. umgestellt werden (falls bereits eine private Krankenvollversicherung existiert):
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
Angestellte / Arbeitnehmer
Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Private Altersvorsorge
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