Die Private Krankenversicherung » Häufige Fragen » Jahresarbeitsentgeltgrenze

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) in der Krankenversicherung wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt und bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist.


Zur Ermittlung des Jahresarbeitsentgeltes gehören nicht nur die 12 Monatsgehälter, sondern auch die weiteren regelmäßig gewährten Bezüge, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entgelte für vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste, Überstundenpauschalen, die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, jedoch nicht die Arbeitnehmersparzulage.


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