Der Standardtarif ist am 01. Juli 1994 eingeführt worden, um den älteren PKV-Versicherten eine Reduzierung ihrer monatlichen Beiträge zu ermöglichen. Privat Krankenversicherte können in diesen Tarif wechseln, wenn...
Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Wechsel vor Vollendung des 55. Lebensjahres in den Standardtarif möglich. Hierunter fallen Personen, die aus Gründen der Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente oder Pension gehen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Leistungen des Standardtarifs entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Beitrag ist auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen und der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zahlen insgesamt max. 150% des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV, sofern ihr gemeinsames jährliches Gesamteinkommen die JAE nicht übersteigt.
Seit dem 1. Januar 2000 ist der Steigerungssatz für Arzt- und Zahnarzthonorare gesetzlich auf das 1,7-fache der GOÄ bzw. GOZ begrenzt. Die einzelnen Leistungen sowie deren Voraussetzungen und etwaige Einschränkungen können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif sowie den entsprechenden Tarifbedingungen entnommen werden.
Bei einem Wechsel in den Standardtarif wird die Alterungsrückstellung des bisherigen Tarifs angerechnet. Daher liegt der tatsächliche Beitrag deutlich unter dem Höchstbeitrag.
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
Angestellte / Arbeitnehmer
Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Private Altersvorsorge
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