Private Krankenzusatzversicherung » Häufige Fragen » Ärztliches Attest

Ist für die private Zusatzversicherung ein ärztliches Attest notwendig?

Nein, für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist kein ärztliches Attest notwendig, allerdings müssen im Antrag Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei hat der Versicherer das Recht, bei den im Antrag angegebenen Ärzten Rückfragen zu stellen. Allerdings werden mit einem ärztlichem Attest sämtliche Wartezeiten aufgehoben.

Wartezeiten definieren den Zeitraum, in dem der Versicherer noch nicht leistungspflichtig ist.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besondere Wartezeit (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie) 8 Monate. Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfällen.


Vorteile der PKV

Freie Arztwahl

Optimale Behandlungsmethoden

Heilpraktikerleistungen

Zahnersatz

Freie Krankenhauswahl

Chefarztbehandlung

1- oder 2-Bett-Zimmer

Rückerstattung von Beiträgen

Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.

Krankenversicherung Studenten

Für wen lohnt sich die PKV?

Selbstständige / Freiberufler

Beamte

Anwärter / Referendare

Angestellte / Arbeitnehmer

Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Die Private Krankenversicherung (PKV)

Die Private Krankenzusatzversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Service & Kontakt

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