Nein, für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist kein ärztliches Attest notwendig, allerdings müssen im Antrag Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei hat der Versicherer das Recht, bei den im Antrag angegebenen Ärzten Rückfragen zu stellen. Allerdings werden mit einem ärztlichem Attest sämtliche Wartezeiten aufgehoben.
Wartezeiten definieren den Zeitraum, in dem der Versicherer noch nicht leistungspflichtig ist.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besondere Wartezeit (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie) 8 Monate. Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfällen.
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
Angestellte / Arbeitnehmer
Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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