Bei der privaten Krankenversicherung ist für jeden Versicherten ein eigener Beitrag zu zahlen. Dessen Höhe hängt vom Alter, dem Geschlecht, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand der versicherten Person ab. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Beiträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und risikogerecht erhoben.

Durch eine Alterungsrückstellung wird die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der privaten Krankenversicherung berücksichtigt. Die Kalkulation basiert auf der Prämisse, dass die Kosten im Gesundheitswesen stabil bleiben und eine Beitragserhöhung nicht allein wegen des Alterns des Versicherten erfolgt. Dieses Kalkulationsverfahren wird als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet.
Quelle: Informationsblatt der BaFin gemäß § 10a Abs. 1a VAG
Die private Krankenversicherung setzt sich aus fünf wichtigen Elementen zusammen. Durch diese Elemente lässt sich der Leistungskatalog der PKV gemäß der individuellen Bedürfnisse angepassen bzw. abgestimmen.
Im ambulanten Tarif werden die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel (wie z.B. Massagen oder Fango) und Hilfsmittel (wie z.B. Sehhilfen oder Hörgeräte) erstattet.
Der stationäre Tarif deckt die Kosten, welche durch Unterkunft, Pflege und Behandlung beim Krankenhausaufenthalt entstehen. Sie haben die Wahl, sich für eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung, oder für die Unterbringung im Mehr-Bett-Zimmer mit der Behandlung durch einen Stationsarzt zu entscheiden.
Im Zahn-Tarif werden die Kosten für Zahnbehandlung, Kiefer-Orthopädie (z.B. Zahnspange) und Zahnersatz übernommen. Bei der Zahnbehandlung besteht die Wahl einer Erstattung zwischen 70% und 100%, beim Zahnersatz, sowie der Kieferorthopädie liegt diese zwischen 40% und 90%.
Der Krankentagegeld sichert den Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall ab. Das Krankentagegeld sollte in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens abgesichert werden; eine Überversicherung ist nicht möglich.
Die Pflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 1995 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In der privaten Krankenversicherung ergibt sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand; Der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (1,7 % des Bruttoeinkommens) darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung ist analog zur Krankenversicherung geregelt.
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
Angestellte / Arbeitnehmer
Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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