
Für jede versicherte Person wird auch in der privaten Krankenzusatzversicherung ein eigener Beitrag gezahlt. Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages, dem Alter und dem Geschlecht des Versicherten, sowie dem gewählten Tarif. Die Beitragsberechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Beiträge werden risikogerecht erhoben.
Quelle: Informationsblatt der BaFin gemäß § 10a Abs. 1a VAG
Grundsätzlich bilden vier Bausteine die private Krankenzusatzversicherung. Durch diese können die regelmäßigen Einschränkungen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden bzw. an der Hochleistungsversorgung der privaten Krankenversicherung teilweise teilgenommen werden.
Mit einer ambulanten Ergänzungsversicherung können bis zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die Leistungen für gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Sprechgeräte, orthopädische Schuhe) und Sehhilfen sowie optional für Heilpraktikerbehandlungen abgesichert werden.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung besteht die freie Auswahl der Klinik, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie der Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt.
Mit einer Zahnzusatzversicherung können bis zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die verbleibenden Kosten oder des gesamten Rechnungsbetrages für Zahnbehandlung (z.B. Inlay, prophylaktische Zahnreinigung), Zahnersatz (Implantat, große Brücken, Labor- und Materialkosten) sowie Kieferorthopädie abgesichert werden.
Erkrankt ein Arbeitnehmer, erhält er vom Arbeitgeber die volle Gehalts- oder Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen. Danach erhält der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von seiner Krankenversicherung ein Krankengeld, welches höchstens 70% des Bruttoeinkommens bzw. 90% des Nettoeinkommens betragen darf. Daher liegt das Krankengeld im Durchschnitt bei 60% des Bruttoeinkommens. Auf dieses sind jedoch noch der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 13,85% zu zahlen.
Mit einer Krankentagegeldversicherung kann diese finanzielle Lücke geschlossen werden. Das gesetzliche und das private Krankengeld darf zusammen den monatlichen Nettoverdienst plus anteilige Sozialversicherungsabgaben nicht übersteigen.
Freie Arztwahl
Optimale Behandlungsmethoden
Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
1- oder 2-Bett-Zimmer
Rückerstattung von Beiträgen
Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.
Selbstständige / Freiberufler
Beamte
Anwärter / Referendare
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Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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