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Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) » Praxisgebühr

Die Praxisgebühr

Die Einführung der Praxisgebühr hat im Rahmen der Gesundheitsreform für viel Verwirrung unter den Patienten gesorgt. In dieser Rubrik klären wir Sie deshalb auf Basis der Informationen der Bundesregierung umfassend über die Praxisgebühr auf.

Wozu dient die Praxisgebühr?

Die Praxisgebühr dient primär der Konsolidierung der gesetzlichen Krankenkassen. Von den erwirtschafteten Überschüssen sollen die Krankenkassenbeiträge gesenkt werden.


Wann muss die Praxisgebühr gezahlt werden?

Jeder erwachsene gesetzlich Krankenversicherte zahlt pro Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes. Die Praxisgebühren für Arzt und Zahnarzt werden getrennt voneinander berechnet.

Wie die folgende Abbildung zeigt, muss bei Überweisungen an Fachärzte (z.B. Orthopäde, Gynäkologe, Dermathologe) keine zusätzliche Praxisgebühr gezahlt werden.

Praxisgebühr


Wann muss keine Praxisgebühr bezahlt werden?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind gänzlich von der Praxisgebühr befreit. Ebenso fallen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung, Schutzimpfung, zwei jährliche Kontrollbesuche beim Arzt) keine Praxisgebühren an. Ebensowenig ist die Schwangerenvorsorge gebührenpflichtig.

Wird die Zuzahlungshöchstgrenze von 2% des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1%) überschritten, entfallen alle weiteren Zuzahlungen.


Vorteile der PKV

Freie Arztwahl

Optimale Behandlungsmethoden

Heilpraktikerleistungen

Zahnersatz

Freie Krankenhauswahl

Chefarztbehandlung

1- oder 2-Bett-Zimmer

Rückerstattung von Beiträgen

Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.

Krankenversicherung Studenten

Für wen lohnt sich die PKV?

Selbstständige / Freiberufler

Beamte

Anwärter / Referendare

Angestellte / Arbeitnehmer

Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Die Private Krankenversicherung (PKV)

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