Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) » Zuzahlungen

Zuzahlungsänderungen

Um Ihnen einen Überblick über die Konsequenzen der Gesundheitsreform zu verschaffen haben wir die wichtigsten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Zuzahlungen und Leistungen tabellarisch für Sie aufgeführt.

Änderung Ausnahme / Anmerkung
Arztbesuch Praxisgebühr von 10,- € beim Arzt und zusätzlich beim Zahnarzt. Zur ärztlichen Leistung zählen auch Rezeptausstellung, Blutabnahme, Notfälle und Telefonauskunft. Keine Praxisgebühr bei Überweisungen, Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollbesuchen
Verschreibungspflichtige Arzneimittel Zuzahlung von 10% des Kaufpreises bzw. maximal 10,- € und mindestens 5,- €.
Heilmittel & häusliche Krankenpflege Zuzahlung von 10% der Kosten der Leistung oder des Heilmittels zzgl. einer Pauschale von 10,- € je Verordnung.
Hilfsmittel Zuzahlung von 10% der Kosten des Hilfsmittels (z.B. Rollstuhl), jedoch maximal 10 € und mindestens 5,- €. Nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz) von 10% pro Verbrauchseinheit bzw. maximal 10 € im Monat.
Krankenhaus Zuzahlung von 10,- € pro Tag mit der Begrenzung auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert 9 Tage.
Stationäre Vorsorge & Rehabilitätion Zuzahlung von 10,- € pro Tag mit der Begrenzung bei Anschlussheilbehandlungen auf 28 Tage. Bei Anschlussheilbehandlungen werden die Tage des Krankenhausaufenthaltes angerechnet.
Medizinische Reha für Mütter & Väter Zuzahlung von 10,- € pro Tag.
Soziotherapie oder Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe Zuzahlung von 10% pro Tag, jedoch höchstens 10,- € und mindestens 5,- €.
Soziotherapie oder Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe Zuzahlung von 10% pro Tag, jedoch höchstens 10,- € und mindestens 5,- €.
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Grundsätzlich keine Erstattung in der GKV. Ausnahmen: Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Arzneimittel, die zum Therapiestandart bei Behandlung schwerwiegender Krankheiten gehören.
Lifestyle-Präperate Keine Erstattung von Arzneimitteln zur Verbesserung der privaten Lebensführung (z.B. Viagra).
Fahrkosten Keine Erstattung von Fahrkosten zu ambulanten Behandlung. Ausnahme: Kostenerstattung nach Genehmigung durch zwingende medizinische Gründe.
Sehhilfen / Brillen Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keinen Zuschuss mehr. Ausnahme: Leistungsanspruch für schwer sehbeeinträchtigte Menschen, sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Künstliche Befruchtung Reduzierung von 4 auf 3 Versuche, die von der GKV zu je 50% übernommen werden. Alterbegrenzung: Frauen zwischen 20 und 40 Jahren, Männer bis 50 Jahre.
Sterilisation Keine Erstattung, wenn diese der persönlichen Lebensplanung dient. Bei medizinischer Notwendigkeit nach wie vor Übernahme der Kosten.
Sterbegeld / Entbindungsgeld Wurden aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen.
Zahnersatz Zahnersatz ist obligatorische Satzungsleistung in der GKV. Kosten oberhalb befundbezogener Festzuschüsse zahlt der Versicherte selbst.
Krankengeld Ab 2006 wird ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% des Bruttoeinkommens von den Versicherten erhoben.

Vorteile der PKV

Freie Arztwahl

Optimale Behandlungsmethoden

Heilpraktikerleistungen

Zahnersatz

Freie Krankenhauswahl

Chefarztbehandlung

1- oder 2-Bett-Zimmer

Rückerstattung von Beiträgen

Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung und hat weitere entscheidende Vorteile.

Krankenversicherung Studenten

Für wen lohnt sich die PKV?

Selbstständige / Freiberufler

Beamte

Anwärter / Referendare

Angestellte / Arbeitnehmer

Der Wechsel in die PKV lohnt sich insbesondere für Singles (angestellt oder selbständig / freiberuflich), kinderlose Ehepaare oder Familien mit einem Kind und Beamte (auch Anwärter und Referendare) mit staatlicher Beihilfe. Unsere Übersicht über die Berufsgruppen informiert Sie darüber, ob eine PKV in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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Service & Kontakt

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